Die Grenzen der Privatisierung

Veröffentlicht am 18.05.2009 in Gesundheit

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Landrätin will zusammen mit der schwarzen Kreistagsmehrheit unsere kommunalen Krankenhäuser in Pfarrkirchen, Simbach und Eggenfelden an private Investoren verkaufen. Sie sitzen dem Irrglauben auf, dass privat alles besser ist als in kommunaler Hand. Viele Dienstleistungen, die zum Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören, wurden bereits in der Vergangenheit privatisiert. Mit unangenehmen Erfahrungen. Deswegen holen viele Kommunen bestimmte Bereiche wieder zurück. In Rottal-Inn hat man anscheinend daraus noch nichts gelernt.

Der nachfolgende Artikel beschreibt das Spannungsfeld, in dem sich der Staat bei der Privatisierung öffentlicher Kliniken befindet und macht deutlich, das Privatisierung hier nur eines bedeutet: Ein Absinken des Leistungsniveaus!


Ein Beitrag aus dem Deutschen Ärzteblatt | Jg. 106 | Heft 19 | 8. Mai 2009
(Dtsch Arztebl 2009; 106(19): A 924-6):


Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Sozialstaatsprinzip steht gleichberechtigt in der Reihe der fünf Staatsstrukturprinzipien (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat, Rechtsstaat), ist unabänderlich und somit als verfassungsrechtliche Fundamentalnorm der Disposition des Gesetzgebers entzogen (Artikel 79 Absatz 3 GG).

Seinen Ausfluss in der gesellschaftlichen Realität findet das Sozialstaatsprinzip im weiten Bereich der ,,Daseinsvorsorge", zu der eben auch die Gesundheitsvorsorge und damit das Krankenhauswesen gehören. Kernaussage der Daseinsvorsorge ist die Verpflichtung des Staates, Leistungen zugunsten des Einzelnen zu erbringen - freilich nicht kostenfrei, sondern für eine zumutbare Gegenleistung...
 

Jusos Rottal-Inn

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